Gleichbehandlung Schönecker Bürger in Hinsicht auf die Beitragsbemessung bei Kanalhausanschlüssen

Den Grundstückeigentümern  im Bereich der Frankfurterstraße im Ortsteil Kilianstädten wurden  vor einigen Wochen die Kosten für die Hauskanalanschlüsse in Rechnung gestellt. Es handelt sich teilweise um erhebliche Beträge, die von den jeweiligen Grundstückseignern kurzfristig aufzubringen sind. Im Zuge der Diskussionen um die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme wurde wiederholt die Gleichbehandlung von Grundstückseigentümern in der Vilbeler Straße im Ortsteil Büdesheim und derer in der Frankfurterstraße in Zweifel gezogen.

Die CDU Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind die Kanalbaumaßnahmen in der Frankfurterstraße und der Vilbeler Straße vergleichbar?
2. Wurden bei beiden Baumaßnahmen Privatanschlüsse erneuert?
3. Wenn ja, wurden die Grundstückseigentümer in der Vilbeler Straße in Büdesheim wie die in der Frankfurterstraße zur Zahlung der Kosten für die Verlegung der Privatanschlüsse herangezogen?
4. Wenn nein, warum müssen nun die Anwohner entlang der Frankfurter Straße für die Kanalanschlüsse zahlen?
5. Warum wurden die Anwohner nicht frühzeitig, nämlich in Rahmen der Anliegerversammlung, über die konkrete Höhe der Beteiligung informiert?

Beantwortung durch den Bürgermeister:

1. Nein

2. Ja

3. Nein

4. In der Vilbeler Straße war ursprünglich keine Erneuerung von Anschlussleitungen vorgesehen, da auch keine Erneuerung der Gehwege durchgeführt wurde. Die TV-Befahrung erfolgte erst während der Bauarbeiten im Jahr 2007, als die Ortsdurchfahrt B 521 voll gesperrt war, und stellte 13 völlig marode und 19 stark angeschlagene Leitungen fest, die die Verdichtungsarbeiten beim Straßenbau nicht überstanden hätten. Es wurden daher nur Anschlussleitungen saniert, die erstens nicht in geschlossener Bauweise reparabel waren und zweitens im Baufeld lagen, also keine Kompletterneuerung.
Die Anschlussnehmer wurden nicht weiter informiert, da die Vorgehensweise sich erst während des Baus ergab.
Am 06. Mai 2005 wurde im Hessischen Wassergesetz (HWG) u. a. ein neuer Absatz bei § 43 (2) eingeführt, nach dem die Gemeinden den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal (das ist die Anschlussleitung Gebäude bis Kanal) zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen haben. Der Entwurf zur Umsetzung (EKVO) liegt seit dem 22.08.2007 vor.
Von maßgeblicher Bedeutung für private Grundstücksentwässerungen sind auch die Teile der DIN 1986 ,,Abwasseranlagen für Gebeiude und Grundstücke", insbesondere deren Teil 30 "Instandhaltung". In dieser Norm ist festgelegt, dass bis spätestens zum 31.12.2015 alle Grundleitungen erstmals auf Bauzustand und Dichtheit zu prüfen sind. Diese Frist betrifft auch die Zuleitungskanäle im öffentlichen Bereich.
Die Kanalerneuerung in der Frankfurter Straße wurde zusammen mit der Straßen- und Gehwegerneuerung durchgeführt. Die TV-Befahrung der Hausanschlusskanäle in der Frankfurter Straße erfolgte daher vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage bereits im Zuge der Planung 2008, da diverse Abflussprobleme bekannt waren und marode Leitungen unter der Vibration der Verdichtung beim Straßen bau einstürzen können. 60 von insgesamt 62 untersuchten Anschlussleitungen waren offen zu sanieren.
Bei früheren Baumaßnahmen existierten die o. g. gesetzlichen Anforderungen noch nicht.
Daher wurde die Erneuerung von Kanalhausanschlüssen in der Gemeinde Schöneck in dieser Größenordnung noch nie durchgeführt.
Die Kostentragung ist im Hessischen Kommunalabgabengesetz geregelt (§ 12).

5. Die Anschlussnehmer wurden bereits im Jahr 2008 schriftlich über den Zustand ihrer Anschlussleitungen informiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits kommuniziert, dass die Höhe der Kosten erst nach Inaugenscheinnahme der tatsächlichen Anschlusssituation nach Freilegung der Leitungen im Zuge des Baufortschrittes abgeschätzt werden kann.
Die Anschlusssituationen waren teilweise sehr konfus (es wurden bis zu 4 Anschlüsse an einem Haus im öffentlichen Bereich gefunden!), was der TV-Untersuchung so nicht zu entnehmen war. Seriöse Kostenschätzungen zum Zeitpunkt der Informationsveranstaltung wären schlichtweg nicht möglich.


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