1. Wer hat das Immissionsschutzgutachten bezüglich der Windräder erstellt? Handelt es sich um einen unabhängigen Gutachter?
2. Vom wem ist der Gutachter beauftragt worden?
3. Warum wird das Gutachten nicht der Gemeindevertretung zur Beratung vorgelegt, obwohl diese für alle wichtigen Entscheidungen zuständig ist und der Gemeindevorstand nur Angelegenheiten der laufenden Verwaltung besorgt?
4. Wie hoch werden die Schallbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger an den angrenzenden Wohngebieten sein? Welche Straßenzüge bzw. Baugebiete sind am stärksten betroffen?
5. Wie hoch wird die Schallbelastung für erholungssuchende Spaziergänger auf der Hohen Straße sein?
6. Für welche Standorte wurde die Schallbelastung berechnet? Wurde bei der Erstellung des Gutachtens die Geräuschsemission der Umgehungsstraße berücksichtigt?
7. Garantiert der Bürgermeister, dass die Anwohner in Kilianstädten keiner schädlichen Lärmbelastung ausgesetzt werden?
8. Wie nah liegen die geplanten Windräder an der ersten Wohnbauung?
9. Welche Beeinträchtigungen durch Schattenwurf müssen die Anwohner in Kilianstädten befürchten? Welche Straßenzüge bzw. Baugebiete sind in den Wohngebieten am stärksten betroffen?
10. Für welche Standorte wurde der Schattenwurf berechnet?
11. Gibt es in den verschiedenen Jahreszeiten unterschiedlich starke Belastungen durch Schattenwurf?
12. Garantiert der Bürgermeister, dass die Anwohner in Kilianstädten keiner schädlichen Belastung durch Schattenwurf ausgesetzt werden?
13. Haben die Belastungen durch Schall und Schattenwurf Einfluss auf die Ausweisung zukünftiger Wohngebiete?
14. Werden von den Belastungen auch Nachbarorte betroffen?
15. Wie tief werden die Fundamente der Windräder liegen?
16. Wie wird der Rückbau der Anlagen sichergestellt?
17. Wie intensiv sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes?
18. Wie können die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert werden?
19. Werden die Einwohner Kilianstädtens über die Ergebnisse des Gutachtens informiert?
- wenn nein, warum ?
- wenn ja, in welcher Form ?

"Antwort" des Bürgermeisters:

Der Gemeindevorstand hat als Verfahrensbeteiligter eine Stellungnahme gegenüber dem RP abgegeben, die sich ausschließlich auf das Bauplanungsrecht sowie auf die Entwässerungssituation der Anlagen beschränkt.
Sämtliche bauordnungsrechtliche Belange wie Lärmschutz, Schallschutz etc. werden von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem RP Darmstadt, geprüft und nach Abschluss der Prüfung genehmigt.
Das Verfahren befindet sich noch in der Genehmigungsphase. Die Gemeinde Schöneck erhält eine Ausfertigung der Genehmigung erst nach Abschluss des Verfahrens.
Was Bauplanungsrecht und Entwässerung betrifft, gab es keine Beanstandungen des Gemeindevorstandes.
Das Vorhaben fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Gemeindevorstandes. Anfragen sind deshalb an den RP Darmstadt als Genehmigungsbehörde zu richten.

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