Dachsanierung Nidderhalle

In den Haushaltsplan für 2008 ff. wurden 190.000 € zur Dachsanierung der Nidderhalle für das Haushaltsjahr 2010 eingestellt. Im Entwurf für den Haushalt 2009 ff. ist diese Instandhaltungsmaßnahme gänzlich verschwunden.

Frage:

1. Erlaubt der bauliche Zustand der Nidderhalle eine Streichung der für die Sanierung ursprünglich vorgesehenen Mittel für die Jahre 2009 – 2012?
Wenn ja, was hat sich in der Dringlichkeit-einschätzung der Maßnahme zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 geändert?

2. Sollte eine Dachsanierung doch noch zwischen 2009 und 2012 notwendig werden, wann ist

a) diese vorgesehen und
b) welche Kosten werden in diesem Zusammenhang auf die Gemeinde veranschlagt?

Antwort des Bürgermeisters:

Diese Maßnahme war im Haushalt 2008 im Finanzplan für 2010 vorgesehen. Im Zuge der verwaltungsintemen Haushaltsberatung wurde diese Maßnahme aufgrund der finanziellen Situation zunächst auf später zurückgestellt.
Eine grundlegende Instandsetzung des Daches ist unvermeidbar und muss aus heutiger Sicht in den nächsten 2 bis 3 Jahren in Angriff genommen werden. Direkte Schäden liegen derzeit in der Dachfläche selbst nicht vor. Die Rinnenkonstruktion weist jedoch Schäden auf. Diese Schäden richten derzeit jedoch keine substantiellen Schäden am Gebäudeinneren an, da die Rinnen vor der Fassade liegen. Reparaturarbeiten an Rinnenkonstruktion lassen sich jedoch nur in Verbindung mit einer Asbestsanierung durchführen, da die Rinnen nicht ohne eine Demontage der Asbestverkleidung instand gesetzt werden können. Demontierte Asbestplatten (Sondermüll) dürfen nicht wieder montiert werden, sie müssen ersetzt werden. Hierfür sollen im Jahre 2009 die Planung und die Kosten ermittelt werden. Dabei wird überlegt, ob nicht ein bzw. mehrere geneigte Dächer, anstatt einer Sanierung des Flachdaches, die bessere Lösung darstellen. Eine aktuelle Kostenermittlung kann ebenfalls erst in 2009 vorgenommen werden, da die bisher im Haushalt eingestellten Mittel eine zwingend erforderliche Asbestsanierung nicht beinhaltet haben. Die neuen Kosten werden zunächst ermittelt und dann im Haushalt 2010 in den Finanzplan eingestellt. Die Dringlichkeit der Instandsetzung ergibt sich aus der Sanierungsplanung.

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