Dringlichkeitsantrag: Bürgermeister soll Hissen der griechischen Flagge unterlassen

Die Gemeindevertretung spricht sich gegen das Hissen der griechischen Flagge vor dem Kilianstädter Rathaus am kommenden Montag aus und missbilligt die entsprechende Einladung zu der Aktion durch Bürgermeister Ludger Stüve. Der Bürgermeister wird aufgefordert, die bereits in der Presse angekündigte Aktion zu unterlassen. 

Der Bürgermeister der Gemeinde Schöneck hat in der Presse angekündigt, am kommenden Montag vor dem Kilianstädter Rathaus die griechische Flagge hissen zu wollen. Durch diese Aktion will der Bürgermeister demonstrieren, „dass auch Städte und Kommunen finanziell nicht gut dastehen und Hilfe benötigen. Im Gegensatz zu Griechenland, das mit 22,4 Mrd. € unterstützt wird, seien die Kommunen unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und würden durch die Kürzung des KFA zusätzlich belastet“.

Das Vorgehen des Bürgermeisters ist aus folgenden Gründen mit aller Deutlichkeit zurückzuweisen:

1. Nachdem es bereits die ersten Todesopfer nach Ausschreitungen in Griechenland gab, ist es geschmacklos und makaber, die Situation Griechenlands mit der der Kommunen zu vergleichen!

2. Die angekündigte Aktion bedient Ressentiments auf Stammtischniveau und ist Populismus auf niedrigster Stufe!

3. Die Griechenlandkrise ist nicht dazu geeignet, den Kommunalwahlkampf 2011 einzuläuten!

4. Die Schuldenlast Schönecks ist unter Bürgermeister Stüve von 5,6 Millionen auf 13,5 Millionen Euro gestiegen – und das vor der Kürzung im Kommunalen Finanzausgleich. Diese kann somit nicht als Ausrede für die hausgemachte Finanzmisere missbraucht werden!

5. Entgegen der Aussagen des Bürgermeisters handelt es nicht um eine Aktion, die „im Namen“ aller Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises stattfindet. Andere Kommunen wurden bezüglich einer Durchführung der Aktion schlicht nicht gefragt!

6. Der Gemeindevorstand in Schöneck hat der Durchführung der Aktion keine Zustimmung gegeben!


Ergebnis der Abstimmung: 
SPD und Grüne haben bereits verhindert, dass der Antrag als Dringlichkeitsantrag überhaupt auf die Tagesordnung genommen wird.

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