Haushaltssatzung: Über- und außerplanmäßige Ausgaben; Hier: Änderung der Unerheblichkeit

Die Satzung wird wie folgt geändert:
Überplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich:
• im Ergebnishaushalt bis zu 20 % der im Budget bereitgestellten Mittel, maximal 25.000 €.
• Im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 20 % der für eine Investition bereitgestellten Mittel, maximal 25.000 €.

Aufgrund der prekären Finanzsituation in der Gemeinde Schöneck sollte die Gemeindevertretung sich auch mit Ausgaben befassen, die in dem Bereich unter 50.000 € liegen. Aus diesem Grund soll die Erheblichkeit von Ausgaben von ursprünglich 50.000 € auf 25.000 € gesenkt werden.

Ergebnis der Abstimmung:
Mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt

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