Um in einigen Jahren verdienten Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Schönecker Feuerwehr einen Zusatz zur Rente zahlen zu können, werden jährlich 10.000 € in den Haushalt eingestellt.

Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Einsatzabteilungen der Schönecker Feuerwehren ist für die Gemeinde Schöneck eine große Herausforderung. Vor allem die sog. Tagesalarmsicherheit in Schöneck wird uns in der Zukunft vermehrt Anlass zur Sorge bereiten. Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik, Anreize zu schaffen, um sich im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. Eine sonst eventuell notwendig werdende Berufsfeuerwehr bzw. hauptamtliche Kräfte würden zu einer untragbaren Belastung des kommunalen Haushalts führen.
Neben der grundsätzlichen Bereitschaft ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen, kann die Auslobung einer Feuerwehrrente für Mitglieder der Einsatzabteilungen und auch für potentielle Kandidaten für den aktiven Dienst in der Feuerwehr zusätzliche Motivation sein, sich für viele Jahre im Einsatz zu engagieren.
Analysen in den vergangenen Monaten haben gezeigt, dass selbst eine Aufstockung der Altersrente um monatlich 100 – 150 € von Mitgliedern der Feuerwehr ohne wenn und aber begrüßt würden (Recherchen mit aktiven Feuerwehrangehörigen im MKK und Wetteraukreis). Eine solche Rentenzahlung könnte mit einer jährlichen Leistung der Gemeinde in Höhe von 10.000 Euro garantiert werden.
Rechtliche Probleme, die einer Leistung dieser Art im Wege stehen könnten, gibt es nach Konsultation von Rechtsexperten nicht.
Modellrechnungen von Fachleuten aus der Vermögensberatung, bei denen eine Fülle von statistischen und versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurde, zeigen, dass mit einem jährlichen Sparaufkommen von 10.000 € eine Auszahlung der ersten Rentenzuschüsse nach rund 20 Jahren möglich ist. Grundlage für die Erlangung einer Rentenberechtigung ist ein 25jähriges Engagement als aktiver Feuerwehrmann. Der Nachweis erfolgt anhand der landesweiten Feuerwehrverwaltungssoftware - Florix.
Da eine kritische Masse an Kapital vor Auszahlung der ersten Rente angespart werden muss, wird als akzeptabel gewertet, dass erst in den Genuss einer Zusatzrente kommen kann, wer heute nicht älter als 35 Jahre ist.
Da ein Gespräch mit der Leitung der freiwilligen Feuerwehr Schöneck noch nicht stattfinden konnte, wird in einem gesonderten Antrag die Schaffung eines Arbeitskreises angeregt, der alle Details diskutieren und zu einer einvernehmlichen Lösung aller noch offenen Fragen kommen soll (Feuerwehr, Gemeindevertretung, Gemeindevorstand).

Ergebnis:
Mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt.

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