Änderung § 34 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Schöneck

1.§ 34 Abs. 3 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:
„Die Niederschrift wird in der folgenden Sitzung mehrheitlich genehmigt. Mehrheitlich beschlossene Änderungen und / oder Ergänzungen werden in der Niederschrift der Sitzung, in der die Änderungen / Ergänzungen erfolgt sind, protokolliert.“
2. Diese Regelung findet bei den Ortsbeiräten ebenfalls Anwendung

Die Regelung soll sicherstellen, dass alle in den Ausschüssen und den Ortsbeiräten als relevant angesehenen Aspekte in den Niederschriften wiederzufinden sind.

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