1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen (DSD, MKK oder anderen Unternehmen) Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, neben den „Gelben Müllsäcken“ alternativ oder optional „Gelbe Tonnen“ zur Verfügung zu stellen.
2. Die Müllsatzung wird entsprechend geändert und um den Zusatz ergänzt, dass die Lagerung von „Gelben Müllsäcken“ auch auf Privatgelände nur in einer vor Ungeziefer (Ratten etc.) geschützten Art und Weise durchgeführt werden darf. Die ungeschützte Lagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die fertig befüllten gelben Müllsäcke liegen zum Teil wochenlang ungeschützt am Straßenrand oder auf privaten Grundstücken und ziehen Ungeziefer wie Ratten und sogar auch Füchse magisch an. Bei Sturm fliegen die Säcke auf der Straße herum, platzen auf und verunreinigen die Gemarkung.
Den Schönecker Einwohnern, die ihre Müllsäcke nicht im Haus oder einem geschlossenen Behältnis aufbewahren können, sollten die Möglichkeit haben, alternativ ihren „gelben Müll“ in den entsprechenden Mülltonnen bis zur Abholung zu lagern.
Durch diese Maßnahme wird etwas für die Gesundheitshygiene getan und das Ortsbild positiv verändert.

Nach oben