Änderung des gegenwärtig gültigen Flächennutzungsplanes hier: Streichung der Vorrangfläche Galgenberg

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Streichung der im gegenwärtig gültigen Flächennutzungsplan eingetragenen Vorrangfläche für Windkraftanlagen auf dem Galgenberg zu beantragen.

Die o.g. Vorrangfläche liegt in unmittelbarer Nähe der Hohen Straße.Durch das Aufstellen von bis zu 200 m hohen Windrädern wird die besonders schutzbedürftige Sichtbeziehung des touristischen Radwanderwegs und die Sicht auf kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke als Teil der Kulturlandschaft wesentlich beeinträchtigt.
Weiterhin verhindert eine Vorrangfläche nicht, wie früher behauptet, den Bau von Windkraftanlagen an anderer Stelle und ist somit verzichtzbar.

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