Aussetzung des Genehmigungsverfahrens von Windkraftanlagen entlang der Hohen Straße in der Gemarkung Schöneck

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit allen möglichen Betreibern von Windkraftanlagen im Gebiet der Gemarkung Schönecks zu vereinbaren, dass die Genehmigungsverfahren für Windräder so lange ausgesetzt werden bis der Planungsverband / Regionalversammlung eine Entscheidung zur Verträglichkeit von Windkraftanlagen im unmittelbaren Bereich der Hohen Straße in der Gemarkung Schöneck gefällt hat.

Die o.g. Vorrangfläche liegt in unmittelbarer Nähe der Hohen Straße. Durch das Aufstellen von bis zu 200 m hohen Windrädern wird die besonders schutzbedürftige Sichtbeziehung des touristischen Radwanderwegs und die Sicht auf kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke als Teil der Kulturlandschaft wesentlich beeinträchtigt. Der Planungsverband prüft momentan, inwieweit die Installation von Windrädern mit den Zielen der Hohen Straße vereinbar sind. Diese Untersuchung sollte abgewartet werden.
Der RP hat die Zustimmung zur Einrichtung der Vorrangfläche Galgenberg an die Auflage gekoppelt, im Genehmigungsverfahren eine differenzierte Bewertung des Landschaftsbildes durchzuführen. Diese wird die Entscheidung des Planungsverbandes zum Verhältnis Windräder – Hohe Straße zu berücksichtigen haben.
Der Beschluss der Regionalversammlung, Standorte, die Sichtbeziehungen von Rad- und Fernwanderwegen beinträchtigen auszuschließen, sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

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