Organisationsuntersuchung Kindertagesstätten

1.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten für die Erstellung einer Organisationsuntersuchung mit dem Ziel der Ausgabenreduzierung in den Kindertagesstätten bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu ermitteln und der Gemeindevertretung vorzulegen. Dabei sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen.  
 
2.
Der Gemeindevorstand wird zudem beauftragt festzustellen, ob ausreichend Haushaltsmittel (Haushaltsreste, nicht verausgabte Mittel im Jahr 2018 etc.) für die Vergabe einer Organisationsuntersuchung an einen externen Anbieter vorliegen und das Ergebnis der Gemeindevertretung mitzuteilen.  

Begründung: 

 
Die Gremien der Gemeinde Schöneck werden sich in absehbarer Zeit mit der Beschlussfassung über eine neue Gebührenordnung für die Kinderbetreuung beschäftigen müssen. Unabhängig von der Frage, ob die Kalkulation einer solchen Gebührenordnung durch einen externen Anbieter oder durch die Gemeinde erstellt wird, werden die Elternbeiträge in den einzelnen Betreuungsarten und –zeiten neu errechnet werden. 
Unstreitig ist, dass die Kosten der Kinderbetreuung stetig steigen. Grund hierfür sind u.a. höhere Personalkosten durch Tarifsteigerungen, höhere Qualitätsstandards und Pflichtleistungen, die die Kommunen vom Land oder vom Bund auferlegt bekommen. 
 
Es besteht daher Grund für die Annahme, dass auch die Höhe der Betreuungsgebühren steigen wird, die die Eltern zu schultern haben. 
 
Um aber die Belastung für die Familien in Schöneck so gering wie irgendwie möglich zu halten, wird die Erstellung einer Organsiationsuntersuchung im Bereich der Kinderbetreuung angeregt. Diese soll Einsparpotentiale aufzeigen, die verschiedenen Einrichtungen vergleichen und damit dazu beitragen, dass die Gebühren nur ausgesprochen maßvoll erhöht werden. 
 
Da eine solche Untersuchung ebenfalls mit Kosten verbunden ist, soll der Gemeindevorstand zunächst mit der Einholung von Angeboten und der Prüfung von entsprechenden Haushaltsmitteln beauftragt werden. Aufgrund des bestehenden Zeitdrucks – die Neukalkulation der Gebühren soll nunmehr zeitnah begonnen werden – sollte das Ergebnis der Prüfung der Gemeindevertretung zur nächsten Sitzung am 21.03.2019 vorgelegt werden. 
 

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