Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

1.
Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Schöneck vom 17.6.2002 wird zum 01.07.2019 aufgehoben. Dazu wird der Gemeindevorstand beauftragt, unverzüglich der Gemeindevertretung eine Aufhebungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
2.
Das Land Hessen wird aufgefordert, die durch die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung bei der Gemeinde Schöneck entstehenden Einnahmeausfälle von durchschnittlich 150.000 €/Jahr durch entsprechende Zuweisungen auszugleichen. Die für Schöneck zuständigen Landtagsabgeordneten Max Schad (CDU) und Christoph Degen (SPD) werden ebenso aufgefordert, sich für eine solche, auch schon von vielen anderen Städten und Gemeinden verlangte  Regelung im Haushalt des Landes Hessen als zweckbezogene, zusätzliche finanzielle Ausstattung der Kommunen einzusetzen.
 
3.
Eine Finanzierung der Abschaffung der Straßenbeiträge soll aus dem laufenden Haushalt bzw. dem allgemeinen Steueraufkommen erfolgen. Sollte die derzeit gute finanzielle Situation der Gemeinde in Zukunft eine solche Finananzierung aus dem laufenden Haushalt nicht ermöglichen und anderweitige Ausgabenkürzungen nicht in Betracht kommen, wird eine Anpassung der Hebesätze erforderlich sein.
 
4.
Um künftig anstehende Sanierungen und Investitionen besser planen zu können, legt die Gemeinde Schöneck einen Straßenverkehrswegeplan auf, der regelmäßig fortgeschrieben und als Grundlage für die Haushaltsaufstellung herangezogen wird. 
 

Begründung: 

Erfolgt mündlich

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