Änderungsantrag

§ 6 Zusatzverpflegungsentgelt

Das Zusatzverpflegungsgeld (z.B. Getränke,Frühstück etc.) beträgt für ein Kind, das in einer gemeindlichen Kindertagesstätte eine Kindergartengruppe besucht 3,00 € (monatlich)

Es sollte angestrebt werden, dass eine Subventionierung der Zusatzverpflegung durch die Gemeinde vermieden wird. Recherchen haben ergeben, das ein Betrag von 3 € pro Kind und Monat die im Durchschnitt für die Zusatzverpflegung entstehenden Kosten deckt. Im H&F wurde ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der Zusatzverpflegung nicht um ein Frühstück handelt sondern um Obst, Rohkost und Getränke die zusätzlich gereicht werden.
Die Einführung einer Zusatzverpflegungspauschale in Höhe von 10.- € darf nicht zum Zwecke der Realisierung eines höheren Kostendeckungsgrades missbraucht werden. Wenn ein solcher erzielt werden soll, sollte eine allgemeine Beitragserhöhung beantragt werden.

Ergebnis:
Mit den Stimmen von SPD und Grünen abgelehnt.

Nach oben