Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 
 
Die Gemeindevertretung spricht sich für die Einführung von Live-Übertragungen in Bild und Ton über das Internet für die Sitzungen der Gemeindevertretungen, ggfs. wichtiger Ausschusssitzungen sowie auch der Bürgerversammlungen oder sonstiger Informationsveranstaltungen der Gemeinde aus. 
 
Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser soll Herrn Boris Kreuter von Parlamentsfernsehen Niederdorfelden und Maintal einladen, um dort die organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung des Parlamentsfernsehens zu erörtern. 
 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, weitere mögliche Angebote für die Realisierung von Parlamentsfernsehen einzuholen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Ggf. sind weitere Referenten in den Haupt- und Finanzausschuss einzuladen. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die erforderlichen finanziellen Mittel in den Nachtragshaushaltsentwurf der Gemeinde Schöneck einzustellen. 
 
Die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sollen so erfolgen, dass etwaige Anpassungen der Geschäftsordnung der Gemeinde Schöneck oder der Hauptsatzung durch die neue Gemeindevertretung im Frühjahr 2021 beschlossen werden können. Eine Einführung des Parlamentsfernsehens vor der Kommunalwahl 2021 erfolgt nicht. 
 

Begründung: 

Parlamentsfernsehen ist ein sinnvoller Beitrag zur politischen Information und Teilhabe. Dennoch müssen Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zueinanderstehen. In Niederdorfelden konnte das Parlamentsfernsehen zu einem jährlichen Preis in Höhe von 4.010,30 Euro realisiert werden. Ob ähnlich günstige Angebote auch für Schöneck zu realisieren sind und welche konkreten Rahmenbedingungen (z.B. Speicherung ja oder nein? Anschaffung Hardware?) die Gemeinde für das Angebot festlegen will, soll nunmehr zunächst der Haupt- und Finanzausschuss beraten. Dieser lädt sich geeignete Referenten ein. 
 
Da die Kommunalwahl im März 2021 unmittelbar bevorsteht, sollte der endgültige Beschluss über die Einführung des Parlamentsfernsehens inkl. notwendiger Satzungs- bzw. Geschäftsordnungsänderungen von der kommenden Gemeindevertretung 2021-2026 getroffen werden, da sie von der Neuregelung unmittelbar betroffen sein wird. Der Haupt- und Finanzausschuss soll jetzt die notwendigen Vorarbeiten treffen, damit zu Beginn der Wahlperiode 2021 direkt eine Entscheidung durch die neue Gemeindevertretung getroffen werden kann. 
 

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