Entwicklung alternativer Modelle für die Unterbringung von Flüchtlingen

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang bei der Errichtung und dem Betrieb von Unterkünften für Flüchtlinge mit privaten Betreibern und Investoren zusammengearbeitet werden kann oder ob die Gründung einer gemeindeeigenen Gesellschaft – ggf. auch mit anderen Nachbarkommune gemeinschaftlich - für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Einrichtung sinnvoll erscheint.

Begründung:
Die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erweist sich immer mehr als eine große Herausforderung, der sich vor allem die Kommunen stellen müssen. Schöneck hat bereits kurzfristig für eine große Anzahl von Flüchtlingen Wohnraum zu schaffen und kann nicht, wie in der Vergangenheit, ausschließlich auf privaten Wohnraum oder Bestandswohnungen zurückgreifen. In naher Zukunft werden vielmehr Investitionen getätigt werde müssen, um die auf Schöneck zugeteilten Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Insbesondere die Nutzung von gemeindeeigenen Sporthallen kann hierfür nur eine kurzfristige Übergangslösung sein.

Die Inanspruchnahme von einem privaten Investor oder Betreiber oder die Gründung einer kommunalen Gesellschaft hätte zum einen den Vorteil, dass die Gemeindeverwaltung entlastet wird. Zum anderen könnten der Betrieb und die Errichtung durch Unternehmen erfolgen, die sich auf diese Form des Wohnungsbaus und deren Betreuung spezialisiert haben. Unter Umständen könnte dies ein Modell sein, das mit weiteren Kommunen wie Nidderau oder Niederdorfelden gemeinsam realisiert werden kann.


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