Die Gemeindevertretung erkennt die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit an und spricht sich für eine Fortsetzung des Projektes im Main-Kinzig-Kreis aus.

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass der Landesrechnungshof eine Mischfinanzierung zwischen Land, Landkreis und Kommune als unzulässig bewertet hat. Außerdem stellt die Gemeindevertretung fest, dass es sich bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Kommunen um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt.

Die Gemeindevertretung fordert den Main-Kinzig-Kreis in seiner Funktion als Kinder- und Jugendhilfeträger dazu auf, die Kosten für die Schulsozialarbeit zu 100  Prozent  zu übernehmen. Der Landkreis kann dann im Verhältnis mit dem Land einen Weg suchen, ob und wie sich das Land an der Finanzierung der Schulsozialarbeit beteiligen kann.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese Position gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis wiederholt deutlich zu machen und eine Übernahme der Kosten zu fordern.

Begründung:
Seit dem 1. Februar 2009 besteht kreisweit eine einheitliche Versorgung der weiterführenden Schulen mit Schulsozialarbeit nach fest vereinbarten Kriterien. Auftraggeber ist das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises. Die Städte und Gemeinden beteiligen sich zur Hälfte an den Kosten. Im Rahmen der Durchführung der Schulsozialarbeit, die von großer Bedeutung für eine wachsende Anzahl von Schülerinnen und Schülern ist, werden derzeit 21 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit einem Volumen von 15,25 Stellen durch das  Zentrum  für  Kinder-,  Jugend-  und  Familienhilfe  auf  23  Schulen  des  Kreises  verteilt.
 
Angeboten werden u.a. Einzelberatungen, Gruppen- und Klassenangebote und die Vermittlung bei Konflikten.

Die Kommunen im Main-Kinzig-Kreis haben sich an der Finanzierung einer Aufgabe beteiligt, für die sie nicht zuständig sind. Politisch umstritten ist eine mögliche Zuständigkeit des Landes (über den Bereich Schule) oder die Zuständigkeit des Kreises (als Kinder- und Jugendhilfeträger). Eine Zuständigkeit der Kommunen besteht unstreitig nicht.

Während in den vergangenen Jahren die schlechte Finanzsituation aller öffentlicher Ebenen eine gemeinsame Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Kreis und die Kommunen als vertretbar erscheinen ließ, haben sich die Vorzeichen mittlerweile verändert. Der Main-Kinzig- Kreis hat das Haushaltsjahr 2014 bereits mit einem Überschuss in Höhe von 965.000 Euro abgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2015 kann mit einem Überschuss in Millionenhöhe gerechnet werden. Schöneck hingegen hat noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Gleichzeit werden die Kommunen trotz dieser Ergebnisse zur Zahlung des rechtlich möglichen Höchstsatzes der Kreisumlage gezwungen und sollen wie im Falle der Schulsozialarbeit freiwillige Leistungen übernehmen, die unzweifelhaft in die Zuständigkeit des Kreises und/oder des Landes fallen.

Die Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Main-Kinzig soll fernab der Frage über die Zuständigkeit der Finanzierung nicht gefährdet werden. Am Ende des politischen Prozesses darf nicht das Ergebnis stehen, dass es für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit keinen politischen Konsens gibt. Umso mehr sollte die Gemeindevertretung aber neben der möglichen Verlängerung der Vereinbarung mit dem Main-Kinzig-Kreis auf die zukünftige Übernahme der Kosten durch den Kreis drängen, um mittelfristig von diesen freiwilligen Leistungen entlastet zu werden.

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