Degressive Abschreibung des Disagios in Haushaltsstelle 7730000

Die in Haushaltsstelle 7730000 ab 2008 linear stattfindende Auflösung des Disagios wird ab 2008 degressiv über die verbleibende Restlaufzeit des Darlehens erfolgen.

Die Belastung der Gemeinde durch das anfallende Disagio ist im ersten Jahr rein rechnerisch höher als im letzten Jahr der Laufzeit des Darlehens. Eine degressive Abschreibung spiegelt diese Tatsache wider und verdeutlicht die durch die Tilgung erreichte jährliche Entlastung des Gemeindehaushalts in diesem Sektor.

Nach oben