Änderungsantrag: Veräußerung gemeindeeigener Vermögensgegenstände

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern und hinsichtlich welcher gemeindeeigener Liegenschaften und anderer Vermögensgegenstände eine Veräußerung zum Marktpreis in Betracht kommt. Die identifizierten Liegenschaften und anderen Vermögensgegenstände sind der Gemeindevertretung nach der Sommerpause und rechtzeitig vor den Beratungen des kommenden Haushaltes unter Mitteilung des zu erwartenden Marktpreises, welcher jeweils wiederum durch Schätzung oder in anderer geeigneter Form zu ermitteln ist, vorzustellen.

Begründung:
Die definierten Daten können eine Grundlage für die Beratung des kommenden Haushaltes sein. Um der Verwaltung ausreichend Zeit für die Erarbeitung der geforderten Aufstellung zu belassen und um die Parlamentarier in die Lage zu versetzen, die gewünschten Daten in die Haushaltsberatungen miteinzubeziehen, sollte eine Vorlage der Zusammenstellung nach der Sommerpause erfolgen. 

Ergebnis der Abstimmung: 
Antrag angenommen

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