Erstellen eines Katasters von gemeindeeigenen Immobilien. hier: Sozialwohnungen

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Kataster zu. erstellen, das im besonderen die im Gemeindeeigentum befindlichen Immobilien enthält, die zur Zeit als Sozialwohnungen genutzt werden. Neben der Bestandsaufnahme soll es Auskunft geben über den baulichen Zustand, geplante und / oder erforderliche Sanierungsmaßnahmen, soweit sie heute erkennbar sind, Mieteinkünfte und den durch diese erreichten Deckungsgrad der entstehenden laufenden Kosten.

Die Gemeinde besitzt mehrere Liegenschaften, die als Sozialwohnungen vermietet sind. Das beantragte Kataster soll dazu dienen, im Detail Informationen über die Lage der Immobilie, ihren Zustand und die für die Gemeinde entstehende finanzielle Belastung zu bekommen. Es soll helfen, im Vorfeld Entscheidungen herbeizuführen, ob und wann und in welchem Ausmaße Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden müssen und wann diese im Haushalt zu etatisieren sind.
Die Erstellung der Analyse sollte keines großen Aufwands bedürfen, da die meisten Informationen als Teil der Eröffnungsbilanz im Jahr 2007 zusammengetragen wurden.

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