Das Sachkonto 6165998 in der Kostenstelle 3110770001 wird um einen Betrag in Höhe von 170.000 Euro auf 30.000 Euro gekürzt.

Begründung:
Die Eigenkontrollverordnung des Landes Hessens wurde im März des vergangenen Jahres durch die zuständige Fachministerin Lucia Puttrich außer Kraft gesetzt. Die Schönecker Gemeindevertretung hat daraufhin einen Teil der Erhöhung der Grundsteuer B, deren Mehreinnahmen zur Finanzierung der EKVO-Wiederholungsbefahrung vorgesehen waren, rückgängig gemacht. 

Die Ausgaben für die EKVO-Wiederholungsbefahrung sind jedoch weiterhin im Entwurf des Nachtragshaushaltes vorgesehen. Da im Laufe des Jahres 2013 nicht damit zu rechnen ist, dass die Rechtsverordnung wieder in Kraft gesetzt wird, können die vorgesehenen Mittel in Höhe von 170.000 Euro aus dem Entwurf des Nachtragshaushaltes gestrichen werden.

Ergebnis der Abstimmung: 
Antrag angenommen

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