Abfall in Schöneck

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen,

1.    ob der Grünmüll der Gemeinde Schöneck nur noch an zwei Terminen abgeholt werden kann und stattdessen eine ganzjährige kostenlose Abgabe des Grünmülls an der Kleinmüllsammelstelle ermöglicht wird. Eine solche Vorgehensweise ist mit dem Entsorgungsunternehmen zu verhandeln und das Ergebnis inklusive der finanziellen Auswirkungen der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.
2.    ob an der Kleinmüllsammelstelle ein Restmüllbehälter aufgestellt werden kann, an dem insbesondere Vereinen kostenpflichtig die Abgabe von Restmüll ermöglicht wird.
3.    wie bei der Abholung von Sperrmüll das tagelange Befahren der Schönecker Straßen durch „Mülltouristen“ verhindert werden kann.

Darüber hinaus wird der Gemeindevorstand damit beauftragt, die diversen Änderungs-satzungen und Gebührenordnungen zur Benutzung der Kleinmüllsammelstelle zu einer Satzung zusammenzufassen, über die die Gemeindevertretung Beschluss fasst.

Begründung:
Zu 1: Die Abholung des Grünmülls ist durch die festgelegten vier Termine im Jahr sehr statisch. Die Termine sind häufig nicht an den konkreten Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet, die über längere Zeiträume ihren Grünmüll in Papiersäcken lagern müssen. Insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen drohen diese Säcke zu zerreißen. Der Gemeindevorstand soll daher mit der Prüfung beauftragt werden, ob zwei der vier Abholungstermine durch eine kostenlose Abgabe des Grünmülls an der Kleinmüllsammelstelle ersetzt werden können. Die verbleibenden zwei Termine sollen sicherstellen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger ohne Auto ihre Grünabfälle entsorgen können. Die finanziellen Auswirkungen einer solchen Umstellung sind mit dem gesamten Prüfungsergebnis der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zu 2: Nach Vereins- oder großen Familienfesten ergibt sich immer wieder das Problem, dass der anfallende Restmüll nicht an der Kleinmüllsammelstelle abgegeben werden kann. Der Gemeindevorstand soll daher mit einer Prüfung beauftragt werden, ob die Annahme von Restmüll an der Kleinmüllsammelstelle durch einen entsprechenden Behälter ermöglicht werden kann. Die Entsorgung des Restmülls sollte dabei kostendeckend erfolgen, so dass mit der Aufstellung des zusätzlichen Behälters kein Anreiz für eine verstärkte Nutzung des Behälters gegenüber der normalen Restmülltonne gesetzt wird.

Zu 3: Im vergangenen Jahr haben die Beschwerden über das tagelange Befahren der Schönecker Straßen vor der Einsammelung des Sperrmülls stark zugenommen. Der Gemeindevorstand soll daher mit der Prüfung beauftragt werden, wie das tagelange Befahren der Straßen durch „Mülltouristen“ verhindert werden kann. Als Lösung ist zum einen die erneute Umstellung auf eine Abholung des Sperrmülls nach Anmeldung denkbar, bei der auf eine Festlegung auf konkrete Abholtermine im Müllkalender verzichtet wird. Zum anderen sind aber auch verstärkte Hinweise und Kontrollen denkbar, die sicherstellen, dass der Sperrmüll erst unmittelbar vor der Abholung auf die Straße gestellt wird. Zudem ist denkbar, dass das Ordnungsamt den „Mülltouristen“ einen Lagerplatz in unmittelbarer Nähe zur Kleinmüllsammelstelle zuweist, um die Verunreinigung anderer Standorte zu vermeiden.

Aufgrund mehrerer Änderungssatzungen zur Nutzung der Kleinmüllsammelstelle ist die konkrete Rechtslage für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer nachvollziehbar. Der Gemeindevertretung sollte daher eine neue Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die alle bisherigen Satzungen und Gebührenordnungen ersetzt. 

Ergebnis der Abstimmung: 
Antrag abgelehnt

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