Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz fortzuschreiben. Er hat dabei in Abstimmung mit dem Gemeindebrandinspektor und den Ortsteilfeuerwehren zu prüfen, ob die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans intern erfolgen oder ob eine externe Stelle mit der Aufstellung beauftragt werden soll.

Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Gemeinde Schöneck wurde im Jahr 2005 aufgestellt. Nach fünf Jahren sollte jedoch eine Fortschreibung und Überarbeitung erfolgen. Dies sollte nun durch den Gemeindevorstand veranlasst werden. Der Gemeindevorstand sollte dabei in Abstimmung mit dem Gemeindebrandinspektor und den Ortsteilfeuerwehren prüfen, ob der Bedarfs- und Entwicklungsplan intern oder extern aufgestellt werden soll.

Ergebnis der Abstimmung: 
Antrag angenommen

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