Dringlichkeitsantrag zur Eigenkontrollverordnung

Aufgrund der bekannt gewordenen Aussetzung der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessens durch die zuständige Umweltministerin Lucia Puttrich wird der Gemeindevorstand beauftragt zu prüfen:
1. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Gemeinde Schöneck aus der veränderten Rechtslage?
2. Wie lange ist die Gemeinde Schöneck bzgl. der Kontrolle der privaten Hausanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal vertraglich gebunden bzw. können die Verträge vorzeitig beendet werden?
3. Ist es rechtlich möglich und zulässig, die Bescheide zur Abrechnung der Grundsteuer B für das erste Quartal 2012 noch abzuändern und aus dem beschlossenen Hebesatz den Anteil für die Untersuchung der privaten Hausanschlüsse herauszurechnen?
Der Vollzug der Bescheide der Grundsteuer B ist, wenn rechtlich möglich und zulässig, mit sofortiger Wirkung bezüglich des aufgrund der Überprüfung der privaten Hausanschlüsse erhöhten Satzes von 60 Punkten auszusetzen.

Begründung:
Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich hat die nach der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO) vorgesehene Dichtigkeitskontrolle der privaten Hausanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Im Rahmen des Dialogverfahrens Standardabbau soll nun überprüft werden, ob der Nutzen der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht.
Der Gemeindevorstand sollte nun prüfen, inwieweit vertragliche Verpflichtungen bestehen und ob eine Überprüfung der privaten Hausanschlüsse in Schöneck ausgesetzt werden kann, bis endgültig Klarheit über die Rechtslage besteht.

Ergebnis der Abstimmung 
Antrag angenommen

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