Der in § 5 der Haushaltssatzung festgelegte Hebesatz für die Grundsteuer A wird für das Haushaltsjahr 2012 und das Haushaltsjahr 2013 jeweils auf 295 Punkte festgesetzt.

Begründung:
Die Konsolidierung des Schönecker Haushalts ist für die CDU ein Ziel höchster Priorität. Da sich dieses Ziel alleine durch Ausgabenreduzierungen nicht erreichen lassen wird, muss leider auch die Einnahmenseite des Gemeindehaushalts verbessert werden. Dies gilt gleichermaßen für die Grundsteuer A und B.

Ergebnis der Abstimmung:
Antrag angenommen

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