CDU Schöneck schaltet Kommunalaufsicht gegen Beschluss der Gemeindevertretung ein

Hoch her ging es am vergangenen Donnerstag in der Schönecker Gemeindevertretung. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand die Beratung und Beschlussfassung eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Schöneck und der Schöneck GmbH und Co. KG, die als Investor sieben Windkraftanlagen entlang der Hohen Straße in Schöneck errichten will.

Die Mehrheitsverhältnisse an diesem Tag deuteten auf eine Patt-Situation zwischen den Windkraftbefürwortern von SPD und Grünen und den Windkraftgegnern von CDU und FDP hin und hätte entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung zu einer Ablehnung des städtebaulichen Vertrags geführt. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Walter Rauch, beantragte jedoch die Befangenheit einer CDU-Gemeindevertreterin festzustellen, die nach einem Mehrheitsbeschluss von SPD und Grünen den Saal verlassen musste. SPD und Grüne konnten den städtebaulichen Vertrag somit mit einer hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme verabschieden. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU in Schöneck, Konrad Jung:

„Was sich in der vergangenen Gemeindevertretung abgespielt hat, ist ein ungeheuerlicher Vorgang. SPD und Grüne versuchen mit allen Mitteln, ihr Windkraftprojekt in Schöneck durchzusetzen und scheuen nicht davor, auch Gemeindevertreter aus dem Saal zu verweisen, um so die nötigen Mehrheiten zu erreichen. Die willkürliche Aussortierung von Mandatsträgern vor Abstimmungen ist ein tief undemokratischer Vorgang, der an die russischen Parlamentswahlen von vor wenigen Wochen erinnert“.

Der Ausschluss einer Gemeindevertreterin wegen Befangenheit ist nach der Hessischen Gemeindevertretung dann geboten, wenn der entsprechende Mandatsträger oder ein naher Verwandter einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil aus der Abstimmung erlangt. Nach Ansicht der CDU sei dies bei der Gemeindevertreterin Carina Wacker nicht der Fall. Die CDU betont, der Schwiegervater von Frau Wacker habe weder einen Vertrag über die Errichtung von Windkraftanlagen mit der Schöneck GmbH und Co. KG, hinter der die hessenENERGIE steht, noch würde durch eine Ablehnung des städtebaulichen Vertrages ein anderes Windenergieunternehmen bei der Errichtung von Windrädern bevorzugt.

„Fällt die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung einen rechtswidrigen Beschluss, so liegt es am Bürgermeister, einem solchen zu widersprechen. Bürgermeister Stüve jedoch hat es ausdrücklich unterlassen, dem unter Abwesenheit einer Gemeindevertreterin gefassten Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zu widersprechen“, so Konrad Jung weiter. Um dennoch die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festzustellen, habe man den Landrat als Kommunalaufsicht eingeschaltet und gebeten, dem rechtswidrigen Beschluss der Gemeindevertretung zu widersprechen.

„Es liegt nun an Landrat Pipa, das unwürdige und demokratiefeindliche Spektakel von SPD und Grünen zu beenden. Als unparteiliche Rechtsaufsicht der Gemeinden wird Herr Pipa hoffentlich nach den geltenden Gesetzen entscheiden und nicht nach Parteizugehörigkeit. Sollte jedoch auch der Landrat das Verhalten der Mehrheitsfraktionen dulden, behalten wir uns ausdrücklich den Gang vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof vor“, so Konrad Jung abschließend.

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